Allgemeine Auftragsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedin­gun­gen gelten für alle Auf­träge über Beratungs-, Pla­nungs-, Organisationsarbei­ten, die im Rahmen der Norbert Kuse Unternehmensberatung für Quali-tätsmanagement zu bearbeiten sind.

2. Umfang und Durchführung des Auftrages

Gegenstand des Vertrages ist die jeweils vereinbarte Tätigkeit, die nach den Grundsätzen ordnungs­ge­mäßer Berufsausübung un­ter Anwendung neuzeitlicher Er­kenntnisse und Erfahrun­gen nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt wird.

Die Aufgabenstellung, die Vorge­hensweise und die Art der Ar­beitsergebnisse sind durch die schriftliche Ver­einbarung festge­legt. Eine Änderung, Ergänzung oder Erweiterung der Aufgaben­stellung und der Art der Ar­beitser­gebnisse sowie eine wesentliche Änderung der Vorgehensweise bedürfen einer besonderen schrift­li­chen Vereinbarung.

Der Auftraggeber wird un­sere Tä­tigkeit unterstützen, insbesondere den für sein Projekt von uns ein­gesetzten Mitarbeitern jederzeit Zu­gang zu den für ihre Arbeit not­wendigen Informationen verschaf­fen und sie recht­zeitig mit allen Unterlagen versorgen.

3. Besondere Pflichten des Auftragnehmers

Wir sind verpflichtet, alle Informationen aus dem Be­trieb des Auftraggebers ver­traulich zu behandeln und unseren Mitarbei­tern diese Verpflichtung ausdrück­lich aufzuerlegen. Verletzt einer der Mitarbeiter die Verpflich­tung, so erfüllen wir unsere daraus ge­genüber dem Auf­traggeber er­wachsende Er­satzpflicht dadurch, daß wir unsre gegen den Mitarbei­ter entstehenden Regreßan­sprü­che an den Auftragge­ber abtreten.

4. Loyalitätsverpflichtung

Auftraggeber und Auftrag­nehmer verpflichten sich zur gegenseitigen

Loyalität. Zu unterlassen ist ins­besondere die Einstellung oder sonsti­ge Beschäftigung (z. B. Auf­träge auf eigene Rechnung) von Mitarbeitern des Ver­tragspartners, die in Verbin­dung mit der Auf­tragsfüh­rung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Auftrags­durchfüh­rung.

5. Honorare und Kosten

Das Entgelt für unsere Lei­stungen wird in Form eines festen Tagessatzes berech­net und wird über den Leistungszeitraum lt. Beratungsvertrag in Rechnung gestellt. Die Honorarsätze enthalten keine Um­satzsteuer. Diese wird dem Auftraggeber zu­sätzlich in Rechnung gestellt (sofern dem keine anderen Regelungen entgegenstehen – z. B. bei Leistungserbringung außerhalb Deutschlands). Die Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Sollte der Auftragge­ber, aus welchen Gründen auch immer, den Auftrag vor­zeitig  beenden, so entsteht kein Anspruch auf Rückzahlung bereits berechneter Honorare. Bei Beendigung des Auftrages durch den Auftraggeber vor der ersten Rechnungslegung ist eine Aufwandsentschädigung von 1.000,- € (gegebenenfalls zzgl. MWSt.) fällig.

6. Gewährleistung

Tritt trotz gebotener Sorgfalt bei der Aufttragsdurchfüh­rung ein Mangel auf, der durch uns zu ver­treten ist, verpflichten wir uns zur Mängelbeseitigung. Der An­spruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftrag­geber unverzüglich schrift­lich geltend gemacht wer­den. Der Anspruch erlischt 3 Mo­nate nach Ablieferung der Arbeits­unterlagen, spä­testens jedoch 3 Monate nach der Beendigung des Auftrages.

7. Haftung

Eine Haftung durch uns auf Scha­denersatz - gleich aus welchem Rechtsgrunde - ist nur gegeben, wenn der Schaden durch uns vor­sätz­lich oder grob fahrlässig ver­ursacht wurde. Die Haft­summe beschränkt sich auf die Höhe des Auftragswer­tes, höchstens jedoch auf einen Betrag von 50 TEur Eine Haftung für Folgeschä­den ist ausgeschlossen. Ein Schadenser­satz kann, so­weit er nach gesetzlicher Vorschrift nicht be­reits ver­jährt ist, nur innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht wer­den, nachdem der An­spruchsberechtigte von dem Schaden und von dem an­spruch­begründenden Ereig­nis Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch in­nerhalb von 1 Jahr nach Beendigung des Auftrages. Gege­nüber einem Dritten haften wir nur, wenn wir der Weitergabe von Berichten, Gutachten und derglei­chen an diese Dritten vorher schriftlich zu­gestimmt haben.

8. Feststellung der Auftrags­beendigung

Die Beendigung des Auftrages wird terminlich im Beratungsvertrag vereinbart. Ihre Feststellung erfolgt im Rahmen einer Abschlußberatung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

9. Anzuwendendes Recht, Ände­rungen

Für den Auftrag, seine Durchfüh­rung und die sich hieraus ergebenden Ansprü­che gilt nur deutsches Recht. Als Gerichts­stand gilt Jena als vereinbart. Änderungen dieser Bedin­gungen bedürfen der Schriftform.

10. Wirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit ein­zelner Bestimmungen dieser Bedingungen behal­ten alle ande­ren ihre Gültig­keit.

Stand: Oktober 2008

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