Allgemeine Auftragsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisationsarbeiten, die im Rahmen der Norbert Kuse Unternehmensberatung für Quali-tätsmanagement zu bearbeiten sind.
2. Umfang und Durchführung des Auftrages
Gegenstand des Vertrages ist die jeweils vereinbarte Tätigkeit, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Anwendung neuzeitlicher Erkenntnisse und Erfahrungen nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt wird.
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch die schriftliche Vereinbarung festgelegt. Eine Änderung, Ergänzung oder Erweiterung der Aufgabenstellung und der Art der Arbeitsergebnisse sowie eine wesentliche Änderung der Vorgehensweise bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftraggeber wird unsere Tätigkeit unterstützen, insbesondere den für sein Projekt von uns eingesetzten Mitarbeitern jederzeit Zugang zu den für ihre Arbeit notwendigen Informationen verschaffen und sie rechtzeitig mit allen Unterlagen versorgen.
3. Besondere Pflichten des Auftragnehmers
Wir sind verpflichtet, alle Informationen aus dem Betrieb des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und unseren Mitarbeitern diese Verpflichtung ausdrücklich aufzuerlegen. Verletzt einer der Mitarbeiter die Verpflichtung, so erfüllen wir unsere daraus gegenüber dem Auftraggeber erwachsende Ersatzpflicht dadurch, daß wir unsre gegen den Mitarbeiter entstehenden Regreßansprüche an den Auftraggeber abtreten.
4. Loyalitätsverpflichtung
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen
Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung (z. B. Aufträge auf eigene Rechnung) von Mitarbeitern des Vertragspartners, die in Verbindung mit der Auftragsführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Auftragsdurchführung.
5. Honorare und Kosten
Das Entgelt für unsere Leistungen wird in Form eines festen Tagessatzes berechnet und wird über den Leistungszeitraum lt. Beratungsvertrag in Rechnung gestellt. Die Honorarsätze enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt (sofern dem keine anderen Regelungen entgegenstehen – z. B. bei Leistungserbringung außerhalb Deutschlands). Die Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Sollte der Auftraggeber, aus welchen Gründen auch immer, den Auftrag vorzeitig beenden, so entsteht kein Anspruch auf Rückzahlung bereits berechneter Honorare. Bei Beendigung des Auftrages durch den Auftraggeber vor der ersten Rechnungslegung ist eine Aufwandsentschädigung von 1.000,- € (gegebenenfalls zzgl. MWSt.) fällig.
6. Gewährleistung
Tritt trotz gebotener Sorgfalt bei der Aufttragsdurchführung ein Mangel auf, der durch uns zu vertreten ist, verpflichten wir uns zur Mängelbeseitigung. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Der Anspruch erlischt 3 Monate nach Ablieferung der Arbeitsunterlagen, spätestens jedoch 3 Monate nach der Beendigung des Auftrages.
7. Haftung
Eine Haftung durch uns auf Schadenersatz - gleich aus welchem Rechtsgrunde - ist nur gegeben, wenn der Schaden durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftsumme beschränkt sich auf die Höhe des Auftragswertes, höchstens jedoch auf einen Betrag von 50 TEur Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Ein Schadensersatz kann, soweit er nach gesetzlicher Vorschrift nicht bereits verjährt ist, nur innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch innerhalb von 1 Jahr nach Beendigung des Auftrages. Gegenüber einem Dritten haften wir nur, wenn wir der Weitergabe von Berichten, Gutachten und dergleichen an diese Dritten vorher schriftlich zugestimmt haben.
8. Feststellung der Auftragsbeendigung
Die Beendigung des Auftrages wird terminlich im Beratungsvertrag vereinbart. Ihre Feststellung erfolgt im Rahmen einer Abschlußberatung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
9. Anzuwendendes Recht, Änderungen
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. Als Gerichtsstand gilt Jena als vereinbart. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
10. Wirksamkeit
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen behalten alle anderen ihre Gültigkeit.
Stand: Oktober 2008

